Verbraucherschützer verlangen Provisionsverbot – Was bedeutet das für den Kunden?

Hat man Sie gefragt wie Sie dazu stehen? Sind Sie für oder gegen Provisionsverbot?

ca. 5 Jahre ist es nun her seit der Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie und der Umsetzung in deutsches Recht. Jeder Berater und Kunde weiss welche Regelungen dem Berufstand auferlegt wurden um eine kundengerechte Beratung und Auswahl der Finanzprodukte zu gewährleisten.

Am 8. März wird das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag beraten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert Nachbesserungen am Entwurf. Er benachteilige die unabhängige Beratung und erlaube es Provisionsberatern, wichtige Regeln zu umgehen, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands.

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/ausstiegsdatum-fuer-provisionsberatung-festlegen

Weiter heisst es:

„Der Gesetzgeber ist gefordert, Produktverkauf und Finanzberatung klar zu trennen. Hierzu ist es erforderlich, Provisionen in der Finanzberatung abzuschaffen.“

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/qualitaet-von-finanzberatungen-unzureichend

Kurz zusammengefasst bedeutet das, dass Makler und Vermittler nicht mehr beraten dürfen, aber Provision für eine Vermittlung erhalten. Während Honorarberater Honorar für die Beratung verlangen dürfen und das vorab. Mal im Ernst wer bezahlt für eine Beratung im vorhinein, wenn er doch besser dieses Honorar in monatlichen Raten durch die Beiträge abbezahlen kann. Es war den Versicherten bisher immer bekannt, dass die Beratungskosten durch die Vermittlerprovision abgedeckt wird. Doch was bewirkt diese strikte Trennung tatsächlich? – Versicherten und Kleinanleger werden dadurch gezielt benachteiligt, die sich keine Beratung leisten können und dadurch zwangsweise auf die Informationen und Beratung von dem jeweiligen Produktanbieter wie Banken und Sparkassen u.ä. angewiesen sind. – Welches Unternehmen wird Ihnen ein Produkt der Konkurrenz anpreisen? Wie kann man behaupten, dass diese Vorgehensweise kundenfreundlicher ist? Wie kann man da behaupten dass damit die Aufklärung der Kunden in den Vordergrund gerückt werde! – Das ist doch absurd.

Seit mindestens 5 Jahren schon sind die VVG und FinVermV und andere Richtlinien in Kraft in Deutschland und das hat Spuren hinterlassen. Fast über die Hälfte der freien Makler und Vermittler sind umgestiegen auf andere Branchen oder sind anderweitig untergekommen. Und die Einführung der Aufklärungspflichten, Dokumentationspflichten und Transparenz wurden strikt umgesetzt. Freie Vermittler und Makler können ohne die Einhaltung dieser Pflichten kein Geschäft durchbringen. Dennoch behaupten Verbraucherschützer dass die Beratungsqualität und Unabhängigkeit der Beratung allein vom Provisionen bestimmt wird. Die Beratungsqualität wurde dabei bei einer kleinen Auswahl von Banken und Sparkassen durchgeführt, das kann man nicht allein an sporadischen Test festmachen. Und die Schlussfolgerung dass diese vom Erhalt und Höhe von Provisionen abhängt ist weit hergeholt.

Haben Sie sich mal komplett und gemäss den Richtlinien beraten lassen? Würden Sie da noch sagen, dass man „zu teuer, zu unrentabel, zu unflexibel oder zu riskante Produkte vermittelt bekommen kann. Der Kunde erhält ein Vergleichsangebot, d.h. Der Kunde ist in der Lage zu sehen und zu vergleichen, ob das angebotene „zu teuer, zu unrentabel, zu unflexibel oder zu riskant“ ist.

Doch genau diese Möglichkeit kann Ihnen nur ein Makler oder freier Vermittler bieten der auch die Produktanbieter kennt! – Der sich mit den Produkten und den verschiednen Anbietern auseinandersetzen kann und darf! Das Zuwendungsverbot verhindert eben diesen Austausch und diese Auseinandersetzung.

Ein Provisionsverbot vergrössert nur die Distanz zu den Produkten und Anbietern und führt erst recht zu einer schlechten Beratungsqualität.

Geben Sie Ihrer Stimme ein Gewicht und sagen Sie uns Ihre Meinung.

März 8, 2017

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